
Unsere Ausbildung
Von der Fahrausbildung für Auto, Motorrad und Anhänger über Aufbauseminare und Auffrischungsstunden bis hin zu speziellen Stunden für Menschen mit Handicap – bei uns findest du die passende Ausbildung für deinen sicheren Start auf der Straße.
Führerscheinklassen
Egal ob Auto, Motorrad oder Anhänger – hier erhältst du alle Informationen, die du für deinen Führerschein brauchst.
zG = zulässige Gesamtmasse, bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Autoführerschein (Klasse B, BF17)
- Klasse B (BF17) inklusive AM, L
Fahrerlaubnis
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Alle Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Voraussetzungen
- Kein Vorbesitz
- Mindestalter 18
- Ausbildung & Prüfung in Theorie & Praxis
Autoführerschein (Klasse B197)
- Informationen identisch zu B (BF17) siehe oben
Zusatzanmerkung
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale B197-Regelung bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Voraussetzung: es muss in der praktischen Ausbildung eine entsprechende Anzahl an Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und eine abschließende 15-minütige Testfahrt durchgeführt werden. Dieser Schaltkompetenznachweis wird dann durch die Fahrschule ausgewiesen.

Anhängerführerschein (Klasse BE)
- Klasse BE
Fahrerlaubnis
- Fahrzeugkombination aus der Klasse B und einem Anhänger, sofern der Anhänger max 3.500 kg zG hat.
Voraussetzungen
- Vorbesitz Klasse B
- Mindestalter 18 (17 bei BF17)
- Praktische Ausbildung & Prüfung

Anhängerführerschein (Klasse B96)
- Klasse B96
Fahrerlaubnis
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Voraussetzungen
- Vorbesitz Klasse B
- Mindestalter 18 (17 bei BF17)
- Theoretische & praktische Schulung ohne Prüfung

Motorradführerschein (Klasse a)
- Klasse A inklusive A2, A1, AM
Fahrerlaubnis
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Voraussetzungen
- Vorbesitz keine
- Mindestalter 24 (bei Aufstieg von A2 auf A: 2 Jahre Vorbesitz A2)
- Ausbildung & Prüfung in Theorie & Praxis
Motorradführerschein (Klasse a1)
- Klasse A1 inklusive AM
Fahrerlaubnis
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, max. 11 kW Motorleistung; Verhältnis Leistung zur Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen
- Vorbesitz keine
- Mindestalter 16
- Ausbildung & Prüfung in Theorie & Praxis
Motorradführerschein (Klasse a2)
- Klasse A2 inklusive A1, AM
Fahrerlaubnis
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zur Leermasse 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Voraussetzungen
- Vorbesitz keine
- Mindestalter 18 (bei Aufstieg von A1 auf A2: 2 Jahre Vorbesitz A1)
- Ausbildung & Prüfung in Theorie & Praxis
Wechsel zwischen den Klassen A1, A2 und A
- Informationen zu stufenweiser Aufstieg A1 auf A2 und A2 auf A
Zusatzanmerkung
Für den stufenweisen Aufstieg von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A gilt: Mit lediglich einer praktischen Prüfung auf die nächsthöhere Motorradklasse wechseln, indem mindestens 2 Jahre die Klasse A1 bzw. die Klasse A2 vorhanden ist (in diesem Fall sinkt dann das Mindestalter für die Klasse A auf 20 Jahre). Mit einer kürzeren Prüfung zeigt der/die BewerberIn die Eignung für die „größere“ Motorradklasse.
Wir empfehlen für alle Klassen eine Anmeldung ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Rollerführerschein (Klasse aM)
- Klasse AM
Fahrerlaubnis
-
Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h:
- bei el. Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³ -
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor):
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum -
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW -
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Voraussetzungen
- Vorbesitz keine
- Mindestalter 15 Jahre, aber NUR IM INLAND bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
- Ausbildung & Prüfung in Theorie & Praxis
Mofa
- Mofa
Fahrerlaubnis
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 25 km/h bbH - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Voraussetzungen
- Vorbesitz keine
- Mindestalter 15
- theoretische Ausbildung und eine praktische Fahrprobe mit Einweisung
- theoretische Prüfung
Zusatzangebote
Egal ob Auto, Motorrad oder Anhänger – hier erhältst du alle Informationen, die du für deinen Führerschein brauchst.
Aufbauseminar
Auffrischungsstunden
Handicap
Erste-Hilfe-Kurse, Passbiler & Sehtests
Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau
Das Seminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen: einer verkehrspädagogischen Schulung durch erfahrene Fahrlehrer sowie einer verkehrspsychologischen Beratung, die von speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen durchgeführt wird. Diese Maßnahmen helfen dabei, das Fahrverhalten nachhaltig zu verbessern und sicherer im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
FAQ
Wie viele Fahrstunden benötige ich, um die praktische Prüfung zu bestehen?
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden variiert von Schüler zu Schüler. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (wie Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrten) kommt es darauf an, wie sicher du dich im Straßenverkehr fühlst. Dein Fahrlehrer wird dich individuell beraten und einschätzen, wann du bereit für die praktische Prüfung bist.
Was sind die Pflichtfahrten und wie viele brauche ich davon?
Für die Fahrausbildung sind insgesamt 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Dazu gehören: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Diese Fahrten müssen absolviert werden, bevor du zur praktischen Prüfung zugelassen wirst.
Wie lange dauert eine Fahrstunde?
Eine Fahrstunde dauert in der Regel 45 Minuten. Es gibt aber auch Doppelstunden (90 Minuten), die oft sinnvoll sind, um längere Fahrstrecken wie Überland- oder Autobahnfahrten abzudecken und intensiv zu üben. Die genaue Terminplanung erfolgt individuell mit deinem Fahrlehrer.
Was passiert, wenn ich in der praktischen Prüfung durchfalle?
Falls du die praktische Prüfung nicht bestehst, keine Sorge! Du kannst die Prüfung wiederholen. Dein Fahrlehrer wird mit dir besprechen, welche Bereiche du noch üben solltest, und dir helfen, dich optimal auf den nächsten Versuch vorzubereiten. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl an Prüfungsversuchen, aber eine gewisse Wartezeit zwischen den Prüfungen ist vorgeschrieben.